Aupair in Österreich

Au-pairs sind junge Menschen, die als Familienmitglied auf Zeit in einer Gastfamilie leben und bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mithelfen.

Der Au-pair Aufenthalt dient zur Vertiefung der Sprachkenntnisse der Landessprache und dem Kennenlernen der Kultur des Gastlandes.

Die wesentlichen Kriterien für eine Au-pair-Beschäftigung in Österreich sind:

  • Mindestalter muss 18 Jahre und höchstens 28 Jahre alt sein.
  • Integration in die Gastfamilie, Lebensweise und Landessprache erlernen. Die Gastfamilie übernimmt 50% der Kosten für Sprachkurs.
  • Au-pair-Kräfte haben kein Zugang zum regulären Arbeitsmarkt
  • Die Aupair-Kraft muss schon vor dem Antritt der Beschäftigung ein Mindestmaß an Deutschkenntnissen nachweisen können
  • Au-pair-Kräfte aus EWR-und EU-Mitgliedstaaten brauchen keine Aufenthaltsbewilligung. Sie haben sich aber bei einem Aufenthalt über drei Monate bei der Aufenthaltsbehörde eine Anmeldebescheinigung zu besorgen.
  • Für die Beschäftigung von Au-pair-Kräften gilt das Hausgehilfen-und Hausangestelltengesetz (HGHAG).
  • die Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft darf höchstens 20 Stunden/Woche betragen
  • Gemäß dem HGHAG in Verbindung mit dem Mindestlohntarif haben Au-pair-Kräfte Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr (Urlaubssonderzahlung: zwei Monatsentgelte; Weihnachtssonderzahlung: ein Monatsentgelt).
  • Der Au-Pair-Kraft mit Wohnung und Verpflegung bei Arbeitgeber/in (Gastfamilie) gebührt für die Tätigkeit als Au-Pair-Kraft (Kinderbetreuung und leichte Mithilfe im Haushalt) für eine Arbeitszeit von 19 Stunden inklusive Arbeitsbereitschaft ein monatlicher Mindestbruttobarlohn von 415,72 €.
  • Au-pair-Kräfte aus Drittstatten muss die Arbeitszeit 19h/Woche betragen. Bei einer niedrigeren Stundenanzahl und dadurch entsprechend geringeren Entlohnung sind wichtige Voraussetzungen für die Gewährung der Aufenthaltsbewilligung nicht eingehalten.
  • Kranken-und Unfallversicherung. Anmeldepflicht zur gesetzlichen Sozialversicherung (ASVG). Au-pair-Kräfte aus Drittstaaten erhalten jedenfalls nur dann einen Einreise-und Aufenthaltstitel, wenn sie über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügen.
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten

 

Weitere Informationen zum Thema Au-pair in Östereich

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