Familienwechsel als Au-pair

Besonders in den ersten Wochen entstehen Missverständnisse und Konflikte  wegen geringer Sprachkenntnisse des Au-pairs. Um sie zu vermeiden es ist sehr wichtig darauf Rücksicht zu nehmen, meistens werden Anfangsschwierigkeiten überwunden es braucht  nur etwas mehr Zeit und Geduld.  In einigen Situationen  reicht das Abwarten und darüber sprechen trotzdem nicht, und Au-pair und Gastfamilie müssen sich trennen.

Es gibt viele verschiedene Gründe, die zum vorzeitigen Beenden des Au-pair Verhältnisses führen können. 

Wenn es kein harmonisches Zusammenleben möglich ist,  es empfiehlt sich zusammen nach einer Lösung zu suchen -  wenn nichts mehr hilft steht für das Au-pair und Familie  noch eine Möglichkeit frei - Familienwechsel.

Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Kündigungsdatum
  2. Kündigungsschreiben
  3. Kündigungsfrist
  4. Familiensuche und Familienwechsel
  5. Behörden und Versicherung
  6. Planung für die Abreise und Zimmer-Schlüssel Übergabe

Zitat aus dem Standard Au-pair Vertrag:

"Der Vertrag kann durch jede der Vertragsparteien unter Einhaltung einer zwei-wöchigen Kündigungsfrist gelöst werden. Ungeachtet dessen kann er von einer Partei mit sofortiger Wirkung gelöst werden, wenn seitens der anderen Partei eine schwere Verfehlung vorliegt. Auch kann jede der Parteien den Vertrag mit sofortiger Wirkung lösen, wenn schwerwiegende Umstände eine solche sofortige Lösung erforderlich machen."

 Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, wenn nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde. In der Regel finden die Au-pairs in dieser Zeit eine neue Gastfamilie. Es ist nicht erlaubt beliebig oft Familien zu wechseln und Familienwechsel muss aus einem triftigen Grund geschehen.

Gastfamilie und Au-pair sollen rechtzeitig und offen über den bevorstehenden Familienwechsel sprechen,  damit keine zusätzlichen Probleme entstehen und alles Stressfrei abläuft, und beide Parteien haben für die Suche ausreichend Zeit.

Wenn ihr Au-pair eine neue Gastfamilie gefunden hat, muss es beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden und die zuständige Ausländerbehörde über bevorstehenden Familienwechsel informiert werden. Außerdem müssen Sie die Au-pair Versicherung über bevorstehenden Familienwechsel informieren.

Bevor das Au-pair die Gastfamilie verlässt soll das Au-pair Zimmer aufgeräumt werden, und alles mit dem Taschengeld und sonstigen Auszahlungen geregelt werden, zum Beispiel wenn das  Au-pair noch keinen Urlaub genommen hat – stehen ihr pro Monat 2 Urlaubstage zu.  Auch Wohnungsschlüssel, Handykarte und evtl. regionale Monats/Jahres Karte für ÖV soll das Au-pair der Gastfamilie zurückgeben.

Bei der Sprachschule muss der Familienwechsel auch angekündigt werden, damit Sie später ihr neues Au-pair wenn es geht gleichen Kurs weiter fortführen lassen und verlieren schon bezahlten Gebühren nicht.

Nach der Ankunft in der neuen Gastfamilie muss das Au-pair so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden, und bei der Ausländerbehörde zusammen mit der Gastfamilie vorsprechen.

Bei der Ausländerbehörde sollen folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Au-pair Vertrag
  • Reisepasskopie + Visumkopie
  • Vertragskündigung mit der ehemaligen Gastfamilie
  • Fragebogen für die Agentur für Arbeit
  • Versicherungsbestätigung, Au-pair-Versicherungen können Sie online abschließen

Eventuell muss die Gastfamilie Einkommensnachweis bzw. Wohnungsnachweis mitbringen. In seltenen Fällen  muss noch eine Verpflichtungserklärung unterschreiben werden.

Das Visumumschreiben für die neue Gastfamilie dauert ca. 4 Wochen.

 

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