Au-pair in Deutschland

Au-pair in Deutschland

Au-pairs sind junge Menschen, die als Familienmitglied auf Zeit in einer Gastfamilie leben und bei der Kinderbetreuung und im Haushalt mithelfen.

Der Au-pair Aufenthalt dient zur Vertiefung der Sprachkenntnisse der Landessprache und dem kennenlernen der Kultur des Gastlandes.

Die wesentlichen Kriterien für eine Au-pair-Beschäftigung in Deutschland sind:

  • Mindestalter bei Beginn der Beschäftigung grundsätzlich 18 Jahre, bei Staatsangehörigen der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz 17 Jahre; Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
  • Die Altersgrenze bei Au-pairs beträgt 27 Jahre. Diese darf bei Beantragung des Aufenthaltstitels /Arbeitserlaubnis-EU noch nicht erreicht sein.
  • Integration in die Gastfamilie,
  • Mitwirkung insbesondere bei leichten Haushaltsarbeiten und bei der Kinderbetreuung einschließlich Babysitting (insgesamt grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich),
  • Gewährung von mindestens einem freien Tag pro Woche (der mindestens einmal monatlich auf einen Sonntag fällt) und von mindestens vier freien Abenden pro Woche,
  • Freistellung für Sprachkurse, Religionsausübung, kulturelle Veranstaltungen und Exkursionen,
  • finanzielle Beteiligung der Gastfamilie an Kosten des Sprachkurses mit 50 Euro pro Monat oder einmalig mit 600 Euro pro Jahr. 
  • bezahlter Erholungsurlaub von 4 Wochen (bei kürzerer Tätigkeit als ein Jahr: 2 Werktage pro vollem Monat),
  • Versicherung durch die Gastfamilie für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls,
  • Zahlung eines bestimmten Betrages als Taschengeld unabhängig von der Dauer der Hausarbeitszeit (zur Zeit 280 Euro monatlich Stand Oktober 2020),
  • Au-pair-Beschäftigte unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht. Eine Krankenversicherung (einschl. Unfallversicherung) muss vorliegen. Die Beantragung einer Betriebsnummer ist für die Gastfamilie nicht erforderlich.
  • angemessene Unterkunft (grundsätzlich eigenes Zimmer in der Familienwohnung) und Verpflegung durch die Gastfamilie,
  • Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten

 

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